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Mietkonditionen
- Das Mietverhältnis umfasst das umseitig bezeichnete Haus als Zeitmietvertrag.
An- und Abreisetage gelten zusammen als ein Tag. Die Anreise ist ab 16.00
Uhr möglich.
Am Abreisetag muss das Haus bis 11.00 Uhr geräumt sein, damit die Reinigung
des Hauses gewährleistet werden kann.
- Das Haus wird für maximal fünf Personen zur Verfügung gestellt.
- Der Mieter wird die Haus und das Inventar pfleglich behandeln, er verpflichtet
sich,
die während seiner Mietzeit entstandenen Schäden und in Verlust geratenes
Inventar zu ersetzen.
- Das Haus ist bei Beendigung der Mietzeit im besenreinen Zustand zu
hinterlassen.
Die obligatorische Endreinigung wird mit 40,- EUR in Rechnung gestellt.
- Die vereinbarte Miete deckt die Inanspruchnahme des Hauses, sowie die
Kosten für Wasser
und Heizmaterial. Der Stromverbrauch wird mit 0,25 EUR je KWh extra abgerechnet.
- Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Anmeldung angenommen
worden ist.
Zu diesem Zeitpunkt wird die auf dem Bestätigungsschreiben bezifferte
Anzahlung fällig.
Spätestens acht Tage vor Mietbeginn muss der Rest der Mietzahlung auf
dem Konto eingegangen sein.
Bei verspätetem Eingang der Beträge kann der Vermieter das Haus anderweitig
vermieten.
Etwaige geleistete Zahlungen werden analog zu 7. verrechnet.
- Eine Kündigung seitens des Mieters ist nur bis 90 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn möglich.
Geleistete Mietzahlungen verfallen, wenn es nicht gelingt, das Haus noch
anderweitig für den gleichen Preis zu vermieten.
- Die Verbringung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren in das Haus
bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Werden o.g. Haustiere ohne Einwilligung des Vermieters im Hause beherbergt,
steht dies
einer fristlosen Kündigung gleich. Etwaige geleistete Mietzahlungen werden
analog zu 7. verrechnet.
Werden während der Mietzeit Hunde im Hause beherbergt, verdoppeln sich
die o.g. Endreinigungskosten.
- Bei höherer Gewalt (Erdbeben, Sturmflut, etc.) verfallen geleistete
Zahlungen ersatzlos.
- Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
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