Mietpreise

Mietkonditionen

  1. Das Mietverhältnis umfasst das umseitig bezeichnete Haus als Zeitmietvertrag.
    An- und Abreisetage gelten zusammen als ein Tag. Die Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich.
    Am Abreisetag muss das Haus bis 11.00 Uhr geräumt sein, damit die Reinigung des Hauses gewährleistet werden kann.

  2. Das Haus wird für maximal fünf Personen zur Verfügung gestellt.

  3. Der Mieter wird die Haus und das Inventar pfleglich behandeln, er verpflichtet sich,
    die während seiner Mietzeit entstandenen Schäden und in Verlust geratenes Inventar zu ersetzen.

  4. Das Haus ist bei Beendigung der Mietzeit im besenreinen Zustand zu hinterlassen.
    Die obligatorische Endreinigung wird mit 40,- EUR in Rechnung gestellt.

  5. Die vereinbarte Miete deckt die Inanspruchnahme des Hauses, sowie die Kosten für Wasser
    und Heizmaterial. Der Stromverbrauch wird mit 0,25 EUR je KWh extra abgerechnet.

  6. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Anmeldung angenommen worden ist.
    Zu diesem Zeitpunkt wird die auf dem Bestätigungsschreiben bezifferte Anzahlung fällig.
    Spätestens acht Tage vor Mietbeginn muss der Rest der Mietzahlung auf dem Konto eingegangen sein.
    Bei verspätetem Eingang der Beträge kann der Vermieter das Haus anderweitig vermieten.
    Etwaige geleistete Zahlungen werden analog zu 7. verrechnet.

  7. Eine Kündigung seitens des Mieters ist nur bis 90 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
    Geleistete Mietzahlungen verfallen, wenn es nicht gelingt, das Haus noch
    anderweitig für den gleichen Preis zu vermieten.

  8. Die Verbringung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren in das Haus bedarf der Zustimmung des Vermieters.
    Werden o.g. Haustiere ohne Einwilligung des Vermieters im Hause beherbergt, steht dies
    einer fristlosen Kündigung gleich. Etwaige geleistete Mietzahlungen werden analog zu 7. verrechnet.
    Werden während der Mietzeit Hunde im Hause beherbergt, verdoppeln sich die o.g. Endreinigungskosten.

  9. Bei höherer Gewalt (Erdbeben, Sturmflut, etc.) verfallen geleistete Zahlungen ersatzlos.

  10. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.